Die Pokémon Company verteidigte ihr geistiges Eigentum erfolgreich mit einem bedeutenden Rechtssieg gegen chinesische Unternehmen, die ihre ikonischen Charaktere kopiert hatten. Ein Gericht in Shenzhen sprach dem Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 15 Millionen US-Dollar zu und schloss damit eine im Dezember 2021 eingereichte Klage ab.
Die Klage richtete sich gegen ein mobiles Rollenspiel namens „Pokémon Monster Reissue“, das 2015 veröffentlicht wurde und Pokémon-Charaktere, -Kreaturen und -Gameplay stark nachahmte. Die eklatante Kopie des Spiels erstreckte sich auf die Verwendung von Pikachu-Motiven aus Pokémon Gelb für das App-Symbol und die Darstellung von Ash Ketchum, Oshawott, Pikachu und Tepig in der Werbung. Gameplay-Aufnahmen offenbarten weitere Ähnlichkeiten, darunter Charaktere wie Rosa aus Black and White 2 und Charmander.
The Pokémon Company räumte zwar ein, dass es viele von Pokémon inspirierte Spiele zum Fangen von Monstern gibt, argumentierte jedoch, dass „Pokémon Monster Reissue“ über die Inspiration hinausging und ein reines Plagiat darstellte. Zunächst forderte das Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 72,5 Millionen US-Dollar und eine öffentliche Entschuldigung.
Das Urteil in Höhe von 15 Millionen US-Dollar ist zwar geringer als die ursprüngliche Forderung, dient aber als starke Abschreckung gegen zukünftige Urheberrechtsverletzungen. Drei der sechs verklagten Unternehmen wollen Berufung einlegen. Die Pokémon Company bekräftigte ihr Engagement für den Schutz ihres geistigen Eigentums und stellt sicher, dass Fans weltweit Pokémon-Inhalte ohne Unterbrechung genießen können.
Der Umgang des Unternehmens mit Fanprojekten stieß in der Vergangenheit auf Kritik. Der frühere Chief Legal Officer Don McGowan stellte klar, dass das Unternehmen nicht aktiv nach Fanprojekten sucht, um sie abzuschalten. Maßnahmen werden in der Regel nur dann ergriffen, wenn Projekte erheblich an Bedeutung gewinnen, beispielsweise durch Finanzierung oder Medienaufmerksamkeit. McGowan betonte, dass das Unternehmen es vorzieht, Fans nicht zu verklagen, sondern bei Bedarf Maßnahmen zum Schutz seines geistigen Eigentums ergreifen wird.
Trotz dieser Richtlinie wurden Deaktivierungsmitteilungen für Projekte mit begrenzter Reichweite herausgegeben, darunter von Fans erstellte Tools, Spiele wie Pokémon Uranium und sogar virale Videos. Der Fall verdeutlicht den anhaltenden Balanceakt zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Förderung der Kreativität der Fans.